Urteil Feststellungswirkung des Vermögenszuordnungsbescheides
Schlagworte
Feststellungswirkung des Vermögenszuordnungsbescheides; Fondsinhaberschaft; Wirtschaftseinheit; Umwandlung; Rechtsträger; Bewirtschaftungsrecht; Restitutionsausschlussgrund; Anteilsveräußerung
Leitsätze
1. Ein Vermögenszuordnungsbescheid wirkt nur für und gegen alle am Vermögenszuordnungsverfahren Beteiligten (wie BGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 463/99 - WM 2001, 1002 [1004]).
2. Die Fondsinhaberschaft im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG kann sich aus einer Vielzahl von Umständen ergeben, die auf die wirtschaftliche Zuordnung des Objekts zu der Wirtschaftseinheit schließen lassen.
3. Steht die alleinige Fondsinhaberschaft der das aufstehende Gebäude nutzenden Wirtschaftseinheit zur Überzeugung des Gerichts fest, ist das bebaute Grundstück in das Eigentum des Rechtsnachfolgers des Fondsinhabers übergegangen (wie BGH, Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96 - VIZ 1998, 259 [262]; BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 7 C 48/93 - BVerwGE 97, 31 [36]).
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