Urteil Feststellungsklage zur Verjährungsunterbrechung


Schlagworte

Feststellungsklage zur Verjährungsunterbrechung; Verjährung des Rückforderungsanspruchs bei rückwirkender Herabsetzung der Stichtagsmiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete; rückwirkende Herabsetzung; Rückforderungsanspruch; Verjährungsfrist; Verjährungsunterbrechung; Feststellungsklage; Preisstellenbescheid; Bestandskraft

Leitsatz

1. Da der Antrag auf Mietherabsetzung bei der Preisstelle für Mieten die Verjährungsfrist des § 30 I 2 I. BMG nicht unterbricht, ist eine Feststellungsklage zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung zulässig.

2. Das Feststellungsinteresse für einen zurückliegenden Zeitraum ist gegeben, da nach § 2 I Satz 1 I. BMG die Möglichkeit einer rückwirkenden Mietpreisherabsetzung besteht.

3. Für die Begründetheit der Feststellungsklage reicht es bereits aus, daß ein Anspruch auf Rückforderung zu viel entrichteten Mietzinses möglich und wahrscheinlich ist.

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