Urteil Feststellungsklage bei Asbestverseuchung
Schlagworte
Feststellungsklage bei Asbestverseuchung; Haftung für Handwerker
Leitsätze
1. Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich der Haftung des Vermieters für derzeitige und künftige aus Asbestkontakt durch fehlerhafte Behandlung und Bearbeitung von Vinylasbestplatten entstandene bzw. entstehende materielle und immaterielle Schäden.
2. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter für die Pflichtverletzungen (hier: Unterlassung der Staubbindung beim Entfernen der Vinylasbestplatten) der in seinem Auftrag tätigen Handwerker für die Folgen aus unsachgemäß entfernten asbesthaltigen Materialien.
(Leitsätze der Redaktion)
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