Urteil Feststellungsklage als Ersatz-Kostenentscheidung
Schlagworte
Feststellungsklage als Ersatz-Kostenentscheidung
Leitsatz
Beantragt der Kläger wegen Erfüllung der Leistungspflicht zwischen Einreichung und Zustellung der Klagschrift im Wege der Klageänderung die Feststellung der (materiell-rechtlichen) Kostenerstattungspflicht des Beklagten, hängt sein Feststellungsinteresse nicht davon ab, ob die Bezifferung der Kosten unmöglich ist.
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