Urteil Feststellungsklage
Schlagworte
Feststellungsklage; Vermittlungsverfahren; Aussetzung des Vermittlungsverfahrens; Anbau an Einfamilienhaus; Nutzungsvertrag; Nutzerposition; Umbau; Ausbau; Wohnzweck; Wohnhaus
Leitsätze
1. Die negative Feststellungsklage ist auch während eines laufenden notariellen Vermittlungsverfahrens möglich. Dieses ist nach § 94 Abs. 2 Satz 1 SachenRBerG auszusetzen.
2. Die Bebauung eines im Privateigentum stehenden Grundstücks mit einem Anbau an ein Einfamilienhaus mit staatlicher Billigung aufgrund eines Nutzungsvertrages begründet keinen Anspruch nach dem SachenRBerG.
3. Eine verdinglichte schutzwürdige Nutzerposition ist bei Bebauung aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages auch nicht gegeben, wenn ein vorhandenes Gebäude durch Um- oder Ausbau überhaupt erst zu einem Wohnzwecken dienenden oder umgebauten Wohnhaus gemacht wurde.
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