Urteil Feststellungsklage
Schlagworte
Feststellungsklage; Baumängel; Rechtsschutzbedürfnis
Leitsatz
Eine Feststellungsklage ist im Regelfall unzulässig, wenn sie auf die Feststellung gerichtet ist, daß ein Bauunternehmer Schadensersatz für Mängel an einem Bauwerk zu leisten hat, die bisher nicht in Erscheinung getreten sind.
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