Urteil Feststellungsinteresse nach Erledigung des angefochtenen Vermögenszuordnungsbescheides
Schlagworte
Feststellungsinteresse nach Erledigung des angefochtenen Vermögenszuordnungsbescheides
Leitsatz
Allein die Absicht, nach Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes Schadenersatz geltend zu machen, begründet kein Feststellungsinteresse.
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