Urteil Feststellung der Berechtigung
Schlagworte
Feststellung der Berechtigung; Teilentscheidung; Berechtigtenfeststellung; Stichtag; Beantragung des Erwerbs; aktenkundige Anbahnung des Erwerbs; Erwerbswunsch; Anbahnungszeitpunkt; Entschädigungsanspruch; redlicher Erwerb; Erwerbsantrag
Leitsätze
Die in einem Bescheid des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen ausgesprochene Feststellung der Berechtigung hat als selbständige Teilentscheidung Bestand, wenn sie nicht angefochten wird. Ein rechtlich betroffener Dritter kann die behördliche Feststellung im Rahmen einer vom Berechtigten erhobenen, auf Rückübertragung gerichteten Klage angreifen und sie damit zum Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung machen.
Das zur Überwindung des Stichtags geeignete Tatbestandsmerkmal der schriftlichen Beantragung oder aktenkundigen Anbahnung des Erwerbs (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG) setzt voraus, daß der Erwerbswunsch gegenüber dem Eigentümer oder Verfügungsberechtigten bekundet wurde und einen Vermögensgegenstand betraf, der im Anbahnungszeitpunkt rechtlich erwerbsfähig war.
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