Urteil Feststellung eines bedingten Beschlussergebnisses
Schlagworte
Feststellung eines bedingten Beschlussergebnisses
Leitsätze
1. Liegt - auch außerhalb einer Abstimmung in der Versammlung - die Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung durch einen Wohnungseigentümer vor, entsteht für den begünstigten Wohnungseigentümer ein schutzwürdiger Vertrauenstatbestand für den mit hohen Kosten verbundenen Umbau in der erkennbaren Annahme, dass ein späterer Rückbau nicht verlangt werden kann.
2. Es bleibt weiterhin offen, ob § 22 Abs. 1 WEG in ihrer seit dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung die Entscheidung durch förmlichen Beschluss zwingend vorschreibt (BGH, GE 2014, 396).
3. Ein Beschlussergebnis kann nicht unter der Bedingung festgestellt werden, dass kein Wohnungseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht; geschieht dies dennoch, ist ein Beschluss nicht zustande gekommen.
(Leitsätze zu 1 und 2 von der Redaktion)
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