Urteil Festsetzung von Kanalbenutzungsgebühren
Schlagworte
Festsetzung von Kanalbenutzungsgebühren; Frischwassermaßstab; überhöhte Gebühren für Abwasser; Schmutzwasserentgelt
Leitsätze
1. Sieht eine Entwässerungssatzung für die Festsetzung von Kanalbenutzungsgebühren als Bemessungsgrundlage den sog. Frischwassermaßstab vor, dürfen für die Gebührenberechnung in den Vorjahren nicht erfasste, aber verbrauchte Frischwassermengen dem Frischwasserverbrauch des laufenden Jahres nicht hinzugerechnet werden.
2. Werden Kanalbenutzungsgebühren überhöht festgesetzt, dürfen die Vorauszahlungen auf die Abwassergebühren nicht aufgrund dieser (überhöhten) Gebühren bestimmt werden.
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