Urteil Festsetzung, Streitwert, Auffangwert ohne Bezifferung des Wertes, Geldleistung
Schlagworte
Festsetzung, Streitwert, Auffangwert ohne Bezifferung des Wertes, Geldleistung
Leitsatz
Auffangwert in Höhe von 5.000 € als Streitwert bei wertmäßig unbezifferter Feststellung lediglich der vermögensrechtlichen Berechtigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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