Urteil Fertigstellung von Wohneigentum nach Pleite des Bauträgers
Schlagworte
Fertigstellung von Wohneigentum nach Pleite des Bauträgers
Leitsätze
1. Wird die Wohnanlage wegen Zahlungsunfähigkeit des teilenden Eigentümers als Bauträger nicht vollständig fertiggestellt, kann die mangelfreie Fertigstellung als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung durch Stimmenmehrheit beschlossen werden.
2. Die Kosten der mangelfreien Fertigstellung sind nach dem maßgebenden Kostenverteilungsschlüssel unter Einbeziehung auch des teilenden Eigentümers als Eigentümer der nicht verkauften Wohnungen umzulegen.
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