Urteil Fernwärme
Schlagworte
Fernwärme; Altverträge
Leitsätze
a) Die rückwirkende Inkraftsetzung der am 20. Juni 1980 verkündeten AVBFernwärmeV zum 1. April 1980 (§ 37 Abs. 1 AVBFernwärmeV) ist nicht verfassungswidrig.
b) Die in §§ 32 Abs. 1, 37 Abs. 2 Satz 3 AVBFernwärmeV getroffene Regelung, wo nach die vereinbarte Laufzeit von Alt-Verträgen unberührt bleibt, ist wirksam.
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