Urteil Ferienhäuser
Schlagworte
Ferienhäuser; Ferienwohnungen; Kündigung; Wohnraummietvertrag; Vermietung zu vorübergehendem Gebrauch; Lebensmittelpunkt; Kündigungsschutz; Zweitwohnung
Leitsatz
Langfristige Verträge über die dauerhafte Anmietung von Ferienhäusern bzw. -wohnungen sind nicht als Vermietung zu vorübergehendem Gebrauch, sondern als echte Wohnraumvermietung zu werten.
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