Urteil Fenster
Schlagworte
Fenster; Tür; Austausch; Ersetzung; bauliche Veränderung; Zustimmung; Rechtsmißbrauch; Beseitigungsverlangen; Wiederherstellungsanspruch
Leitsatz
Die Ersetzung eines Fensters durch eine Tür stellt eine bauliche Veränderung dar, die die übrigen Wohnungseigentümer nicht hinzunehmen brauchen, insbesondere, wenn damit die Möglichkeit intensiverer Nutzung des Gartens einhergeht.
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