Urteil Feiern
Schlagworte
Feiern; Ruhestörung; Musik; Lärm; Nachtruhe
Leitsatz
Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gibt dem Wohnungsinhaber nicht das Recht, "einmal im Monat durch lautstarkes Feiern die Nachtruhe zu stören".
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