Urteil Fehlerhafter Umlagemaßstab in der Hausgeldabrechnung
Schlagworte
Fehlerhafter Umlagemaßstab in der Hausgeldabrechnung
Leitsatz
Verwendet der Verwalter einer WEG bei der Hausgeldabrechnung einen fehlerhaften Umlageschlüssel, und wird die Abrechnung von der Eigentümerversammlung genehmigt, ist dieser Beschluss nicht nichtig, sondern allenfalls fristgebunden anfechtbar.
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