Urteil Fehlerhafte Vollstreckungsklausel


Schlagworte

Fehlerhafte Vollstreckungsklausel

Leitsatz

Die materielle Richtigkeit der erteilten Vollstreckungsklausel ist grundsätzlich nicht zur Überprüfung des Vollstreckungsgerichts gestellt. Seiner Nachprüfung unterliegt es, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht hingegen, ob sie erteilt werden durfte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - VII ZB 71/09, MDR 2012, 367).

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