Urteil Fehlerhafte Parteibezeichnung und deren Berichtigung


Schlagworte

Fehlerhafte Parteibezeichnung und deren Berichtigung; Klageänderung bei fehlerhafter Parteibezeichnung

Leitsätze

a) Bei der Auslegung der Parteibezeichnung ist der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich Anlagen zu berücksichtigen. Wird daraus unzweifelhaft deutlich, welche Partei wirklich gemeint ist, so steht der entsprechenden Auslegung auch nicht entgegen, dass der Kl. irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person gewählt hat (Bestätigung von BAG, Urteil vom 12. Februar 2004 - 2 AZR 136/03, BAG-Rep. 2004, 210).

b) Auf Antrag des Scheinbekl. ist dieser durch eine Entscheidung des Gerichts aus dem Rechtsstreit zu entlassen, wobei gleichzeitig dem Kl., sofern dieser die falsche Zustellung veranlasst hat, die Kosten des Scheinbekl. aufzuerlegen sind, die zur Geltendmachung von dessen fehlender Parteistellung notwendig waren. Für eine Klageabweisung ist kein Raum.

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