Urteil Fehlerhafte Anlageberatung


Schlagworte

Fehlerhafte Anlageberatung; Prospekthaftung; grob fahrlässige Unkenntnis des Anlegers

Leitsatz

Zur Frage der grob fahrlässigen Unkenntnis im Sinne des § 199 Abs. 1 BGB in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen, wenn der Anleger im Zusammenhang mit der Anlageentscheidung eines Dritten einen Folgeprospekt gelesen hat.

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