Urteil Fehlerhaft beschlossene Vorauszahlungen in der Jahresabrechnung


Schlagworte

Fehlerhaft beschlossene Vorauszahlungen in der Jahresabrechnung

Leitsätze

1. Gegenstand der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung ist auch die Abrechnungsspitze.

2. Sind in der Jahresabrechnung angesetzte Sollvorauszahlungen tatsächlich nicht geschuldet, erhöht sich der Anspruch aus der Abrechnungsspitze nicht ohne eine erneute Beschlussfassung über die Jahresabrechnung um diese Beträge.

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