Urteil Fehlerhaft beschlossene Vorauszahlungen in der Jahresabrechnung
Schlagworte
Fehlerhaft beschlossene Vorauszahlungen in der Jahresabrechnung
Leitsätze
1. Gegenstand der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung ist auch die Abrechnungsspitze.
2. Sind in der Jahresabrechnung angesetzte Sollvorauszahlungen tatsächlich nicht geschuldet, erhöht sich der Anspruch aus der Abrechnungsspitze nicht ohne eine erneute Beschlussfassung über die Jahresabrechnung um diese Beträge.
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