Urteil Fehlende Vollstreckungsunterlagen bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks
Schlagworte
Fehlende Vollstreckungsunterlagen bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks; aktueller Auszug aus dem Genossenschaftsregister nach Verschmelzung von Genossenschaftsbanken notwendig; Vollstreckungsklausel; Offensichtlichkeit
Leitsatz
Ist aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister dem Rechtsnachfolger des in einem Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels erteilt worden, darf die Zwangsvollstreckung nur erfolgen, wenn dem Schuldner zusammen mit dem Titel neben der Vollstreckungsklausel ein Auszug aus dem Register zugestellt wird, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Klauselerteilung wiedergibt.
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