Urteil Fehlende Prozeßführungsbefugnis für Wohnungseigentümergemeinschaft
Schlagworte
Fehlende Prozeßführungsbefugnis für Wohnungseigentümergemeinschaft; Aktivlegitimation; Teilrechtsfähigkeit
Leitsatz
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist zwar parteifähig, jedoch ohne entsprechenden Beschluß der Wohnungseigentümer nicht prozeßführungsbefugt, um Ansprüche aus dem Miteigentum geltend zu machen.
(Leitsatz der Redaktion)
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