Urteil Fehlende Kreditwürdigkeit des Untermieters kein wichtiger Grund zur Verweigerung der Untervermieterlaubnis
Schlagworte
Fehlende Kreditwürdigkeit des Untermieters kein wichtiger Grund zur Verweigerung der Untervermieterlaubnis
Leitsatz
Wenn der Vermieter eine beabsichtigte Untervermietung wegen fehlender Kreditwürdigkeit des Untermieters untersagt, fehlt es an einem wichtigen Grund in der Person des Dritten im Sinne des § 540 BGB, so daß der Mieter außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen kann. (Leitsatz der Redaktion)
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