Urteil Fehlende Erläuterung des Betriebskostenanteils
Schlagworte
Fehlende Erläuterung des Betriebskostenanteils
Leitsatz
Bei einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete ist spätestens im Rechtsstreit die Höhe des Betriebskostenanteils zu erläutern.
(Leitsatz der Redaktion)
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