Urteil Fassade
Schlagworte
Fassade; Außenwand/Instandhaltungszuschlag; Fassade/Instandhaltungszuschlag; Gebäude/Fassade; Gebäude/Außenwand; Giebelwand/Fassade; Seitenflügel/Fassade
Leitsatz
Eine Giebelwand eines Seitenflügels, welche nicht zur Straßenseite hin gelegen ist, ist eine Außenwand i.S.d. § 3 Abs. 3 Nr. 1 XII. BMG.
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