Urteil Falsches Mietspiegelfeld im Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Falsches Mietspiegelfeld im Mieterhöhungsverlangen; formale Begründung und Begründetheit; Tabellenmietspiegel
Leitsatz
Die Wahl eines falschen Mietspiegelfeldes führt nicht zur formellen Unwirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens; die zutreffende Einordnung in ein Mietspiegelfeld ist eine Frage der Begründetheit des Mieterhöhungsverlangens.
(Leitsatz der Redaktion)
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