Urteil Falsche Kostenverteilung durch nicht (mehr) geeichte Messgeräte
Schlagworte
Falsche Kostenverteilung durch nicht (mehr) geeichte Messgeräte; Schadensersatz gegen Verwalter; Beweislast für Unrichtigkeit der Heizkostenabrechnung; Schadensersatz wegen unrichtiger Tatsachenbehauptungen an WEG-Verwalter
Leitsätze
1. Messgeräten, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist, kommt die Vermutung der Richtigkeit nicht zu (Anschluss an BGH, GE 2011, 96, 126). In einem Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter wegen falscher Kostenverteilung muss gleichwohl der Geschädigte als Anspruchsteller die Unrichtigkeit der Abrechnung beweisen. Inwieweit sich der als Schädiger in Anspruch genommene Abrechner seinerseits auf die Ablesewerte ungeeichter Zähler berufen kann, bleibt offen.
2. Ein Wohnungseigentumsverwalter, der in der Eigentümerversammlung ohne ausreichende Überprüfung unrichtige Tatsachenbehauptungen aufstellt, haftet auf Schadensersatz, wenn aufgrund der unrichtigen Darstellung ein für die Eigentümer nachteiliger Beschluss gefasst wird.
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