Urteil Falsche Angaben über Steuervorteile
Schlagworte
Falsche Angaben über Steuervorteile; fehlerhafte Finanzierungs- und Kaufberatung; Verschulden bei Vertragsschluß; Vermögensschaden
Leitsätze
a) Die Rückgängigmachung eines Vertrages unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß setzt einen Vermögensschaden voraus.
b) Ein Vermögensschaden tritt nicht automatisch mit der Eingehung des Vertrages ein, sondern bedingt, daß der Vertragsschluß für den Betroffenen unter Berücksichtigung der für die Schadensfeststellung allgemein anerkannten Grundsätze wirtschaftlich nachteilig gewesen ist.
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