Urteil Falschbezeichnung einer Sache als „Wohnungseigentumssache” und Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht
Schlagworte
Falschbezeichnung einer Sache als „Wohnungseigentumssache” und Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht; Rechtsmittelzuständigkeit; Wiedereinsetzung
Leitsatz
Wird die Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Dritten in dem erstinstanzlichen Urteil fälschlich als „Wohnungseigentumssache" bezeichnet, darf sich der Rechtsanwalt bei Einlegung der Berufung nicht darauf verlassen, dass die besondere Rechtsmittelzuständigkeit gemäß § 72 Abs. 2 GVG eingreift.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat