Urteil Fahrstuhl


Schlagworte

Fahrstuhl; Kosten; Erdgeschoß; Betriebskostenabrechnung; Wohnfläche; Grundfläche; Wohnungsgröße

Leitsätze

Die anteilige Umlage der Fahrstuhlkosten auf den Mieter einer Erdgeschoßwohnung durch Mietvertrag ist nicht unbillig.

Für die Betriebskostenabrechnung ist die im Vertrag vereinbarte - mit ca. angegebene - Wohnungsgröße als Maßstab unabhängig von der Frage anrechenbarer Quadratmeter einer Terrasse zugrunde zu legen.

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