Urteil Fahrräder in Flur und Gängen
Schlagworte
Fahrräder in Flur und Gängen; Gebrauch der Mietsache, Umfang; Gebrauch, vertragswidriger; Abstellen von Fahrrädern; Kellergang; Hausflur; Duldungspflicht; Abstellraum
Leitsatz
Der Vermieter braucht nicht zu dulden, daß der Mieter Fahrräder im Flur oder in Kellergängen unterstellt.
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