Urteil Fahrradanhänger im Hof
Schlagworte
Fahrradanhänger im Hof
Leitsatz
Der Mieter ist berechtigt, einen Fahrradanhänger, der zum Transport von zwei Kleinkindern benutzt wird, im Hof des Mietshauses abzustellen, wenn zumutbare anderweitige Abstellmöglichkeiten fehlen und die anderen Mieter dadurch nicht belästigt werden.
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