Urteil Fälligkeitszinsen, - und Schadensersatz
Schlagworte
Fälligkeitszinsen, - und Schadensersatz
Leitsatz
Bei einem auf § 326 BGB gestützten Schadensersatzbegehren können Fälligkeitszinsen nicht mehr geltend gemacht werden. Wohl aber kann dem Gläubiger durch die Nichtzahlung vereinbarter Fälligkeitszinsen ein ersatzfä higer Nichterfüllungsschaden entstanden sein.
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