Urteil Fälligkeit in Sicherungsgrundschuld
Schlagworte
Fälligkeit in Sicherungsgrundschuld; Risikobegrenzung; Gesamtgrundschuld; Teileigentum
Leitsatz
Die Neufassung des § 1193 BGB durch das Risikobegrenzungsgesetz vom 12. August 2008 ist auch dann nicht anzuwenden, wenn eine bereits früher eingetragene Sicherungsgrundschuld auf ein weiteres Eigentumsrecht erstreckt werden soll.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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