Urteil Fälligkeit des Wertverbesserungszuschlages
Schlagworte
Fälligkeit des Wertverbesserungszuschlages; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag, Fälligkeit; Preisstellenverfahren; Fälligkeit der Mieterhöhung
Leitsatz
Durch die Anrufung der Preisstelle zur Feststellung eines Wertverbesserungszuschlages ändert sich an der Fälligkeit eines zulässigen und erklärten Modernisierungszuschlages nichts. Bis zur Entscheidung der Mietpreisstelle sind Erhöhungsbeträge gerichtlich zwar nicht durchsetzbar, geschuldet sind sie gleichwohl.
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