Urteil Fälligkeit des Nachzahlungsanspruchs aus der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung
Schlagworte
Fälligkeit des Nachzahlungsanspruchs aus der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung; Heizkosten; Warmwasserkosten; Zurückbehaltungsrecht wegen nicht vorgelegter Gesamtverbrauchswerte; Allgemeinstrom; Betriebskostenabrechnung; Heizstrom; Datenschutz; Ablesewerte aller Heizkörper
Leitsatz
Der Nachzahlungsanspruch aus der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ist nicht fällig, wenn der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht wegen nicht vorgelegter Gesamtverbrauchswerte aller Mieter geltend macht.
(Leitsatz der Redaktion)
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