Urteil Fälligkeit der Miete: Übergangsregelungen nach Mietrechtsreform


Schlagworte

Fälligkeit der Miete: Übergangsregelungen nach Mietrechtsreform

Leitsatz

Mit Inkrafttreten der Mietrechtsreform (1. September 2001) ist die Miete auch bei davor abgeschlossenen Mietverträgen zu Beginn eines Monats, spätestens bis zum dritten Werktag zu entrichten.

(Leitsatz der Redaktion)

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