Urteil Fälligkeit der Bürgschaft auf erstes Anfordern


Schlagworte

Fälligkeit der Bürgschaft auf erstes Anfordern

Leitsatz

Die Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer (formgerechten) Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig.

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