Urteil Factoring, Zahlung auf erstes Anfordern bei -
Schlagworte
Factoring, Zahlung auf erstes Anfordern bei -
Leitsatz
Eine Klausel des Factoringnehmers, die den Geschäftsführer der Factoringgeberin (GmbH) im Rahmen eines selbständigen Garantievertrages bei bestrittenen Kaufpreisforderungen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet, verstößt gegen § 3 AGBG, wenn er mit derartigen Sicherungsabreden bislang nicht befaßt war. Darüber hinaus hält die Klausel einer Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1 AGBG nicht stand.
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