Urteil Fachtechnische Prüfung und Berechnung von Rückforderungsansprüchen gegen Architekten keine unerlaubte Rechtsberatung und gegen Erfolgshonorar zulässig
Schlagworte
Fachtechnische Prüfung und Berechnung von Rückforderungsansprüchen gegen Architekten keine unerlaubte Rechtsberatung und gegen Erfolgshonorar zulässig
Leitsatz
Die fachtechnische Überprüfung von Architektenleistungen und deren Berechnung ist keine unerlaubte Rechtsberatung.
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