Urteil Europarechtlicher Gerichtsstand für Beseitigungsklagen
Schlagworte
Europarechtlicher Gerichtsstand für Beseitigungsklagen; Internationale Zuständigkeit bei dinglichem Gerichtsstand
Leitsatz
Für Beseitigungs- und Schadensersatzklagen, die auf eine Eigentumsverletzung gestützt werden, ist nicht der ausschließliche Gerichtsstand des Art. 22 Nr. 1 Satz 1 EuGVVO gegeben.
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