Urteil Erziehung in Spezialheimen der Jugendhilfe auch außerhalb des Jugendwerkhofes Torgau maßgeblich auf Brechung der Persönlichkeit ausgerichtet


Schlagworte

Erziehung in Spezialheimen der Jugendhilfe auch außerhalb des Jugendwerkhofes Torgau maßgeblich auf Brechung der Persönlichkeit ausgerichtet

Leitsätze

1. Die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime der Jugendhilfe der DDR war in der Regel unverhältnismäßig, wenn der Eingewiesene nicht zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen ist oder sich gemeingefährlich verhalten hat (Regelvermutung).

2. Auch wenn neue wissenschaftliche Untersuchungen zur Einweisungspraxis und den Zuständen in Kinderheimen der alten Bundesländern ergeben haben, dass dort teilweise ähnliche menschenunwürdige Zustände mit einhergehenden massiven Traumafolgestörungen der Untergebrachten geherrscht haben wie in den Spezialheimen der DDR, kann dies nicht dazu führen, den Betroffenen in den neuen Ländern, für die die Möglichkeit der Rehabilitierung besteht, diese trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen zu versagen. 

(Leitsätze der Redaktion)

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