Urteil Erwerberhaftung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers
Schlagworte
Erwerberhaftung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers
Leitsätze
1. Der Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung wirkt objektbezogen auch für und gegen den Erwerber einer Wohnung, der in der abzurechnenden Wirtschaftsperiode noch nicht Eigentümer war, gleich ob der Eigentümerwechsel der Gemeinschaft oder dem Verwalter bekannt ist.
2. Ebenso wie gegen den früheren Wohnungseigentümer wird auch gegen den Erwerber nur die sog. Abrechnungsspitze durch den Abrechnungsbeschluß neu begründet, nicht aber nochmals die bereits zuvor gegen den früheren Eigentümer fällig gestellten Beitragsvorschüsse.
3. Wegen Abweichung u. a. von OLG Stuttgart, WE 1998, 383 wird die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
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