Urteil Erwerberhaftung für Mietkaution bei Rechtsübergang vor Mietrechtsreform
Schlagworte
Erwerberhaftung für Mietkaution bei Rechtsübergang vor Mietrechtsreform; Veräußerung des Grundstücks vor Mietrechtsreform und Beendigung des Mietverhältnisses vor diesem Zeitpunkt
Leitsätze
1. Zur Anwendbarkeit des § 572 a. F. BGB, wenn das vermietete Gewerbegrundstück schon vor Inkrafttreten des neuen Mietrechts zum 1. September 2001 veräußert und das Mietverhältnis vor diesem Zeitpunkt beendet war (im Anschluß an BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03 - NJW-RR 2005, 962).
2. Zur Darlegungs- und Beweislast des Mieters eines vor dem 1. September 2001 veräußerten Gewerbegrundstücks, wenn er vom Erwerber eine an den Vorvermieter gezahlte Kaution zurückverlangen will (im Anschluß an BGH, Urteil vom 28. September 2005 - VIII ZR 372/04 - NJW 2005, 3494).
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