Urteil Erwerberhaftung für frühere Verwendungen des Mieters
Schlagworte
Erwerberhaftung für frühere Verwendungen des Mieters; Verwendungsersatzanspruch des Mieters; Entschädigungsanspruch des Mieters; Bereicherungsanspruch des Mieters; Veräußerung des Mietgrundstücks, Erwerber, Haftung; Einrichtungen des Mieters, Entschädigung
Leitsatz
Verwendungsersatzansprüche des Mieters oder Ansprüche des Mieters auf Entschädigung für Einrichtungen richten sich nach der Veräußerung des Mietgrundstücks gegen den Erwerber, wenn sie nach den getroffenen Parteivereinbarungen erst nach dem Eigentumswechsel fällig werden.
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