Urteil Erträge der Vermietung von Dachfläche für Mobilfunkantenne nicht nach II. BV zu berücksichtigen
Schlagworte
Erträge der Vermietung von Dachfläche für Mobilfunkantenne nicht nach II. BV zu berücksichtigen
Leitsatz
Einnahmen des Vermieters aus der Vermietung von Dachflächen zum Betrieb einer Mobilfunkantenne stellen keine Erträge im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 II. BV dar. Sie sind in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung im preisgebundenen Wohnraum nicht zu berücksichtigen.
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