Urteil Erstmalige Begründung von Sondereigentum auch noch nach Jahrzehnten


Schlagworte

Erstmalige Begründung von Sondereigentum auch noch nach Jahrzehnten; fehlerhafter WEG-Gründungsakt; isolierte Miteigentumsanteile; Entstehung von Sondereigentum; Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot

Leitsatz

Auch wenn bei Bildung von Wohnungseigentum auf Grund eines wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot fehlerhaften Gründungsakts ausschließlich isolierte Miteigentumsanteile entstanden sind und Sondereigentum an den Räumen der Wohnanlage bisher nicht begründet wurde, können die als Wohnungseigentümer eingetragenen Berechtigten nachträglich den ursprünglich fehlerhaften Gründungsakt ändern und somit erstmals Sondereigentum zur Entstehung bringen.

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