Urteil Erstes Wohnraumkündigungsschutzgesetz


Schlagworte

Erstes Wohnraumkündigungsschutzgesetz; Änderung; Miethöhe; Klausel; Teilnichtigkeit

Leitsatz

Bestimmungen in Wohnungsmietverträgen vor dem Ersten Wohnraumkündigungsschutzgesetz, die das Recht zur Änderung der Miethöhe regeln, sind insgesamt unwirksam, sofern bereits eine Teilbestimmung dem Sinn des späteren Gesetzes widerspricht.

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