Urteil Erstbeschwerde


Schlagworte

Erstbeschwerde; Geschäftswert; Geschäftswertänderung; Wohnungseigentumsverfahren; Einsicht; Verwalterunterlagen

Leitsätze

1. Nimmt das Landgericht anläßlich der Beschwerdeentscheidung von Amts wegen eine Änderung des Geschäftswerts des Amtsgerichts vor, so ist die hiergegen gerichtete Beschwerde als zulassungsfreie Erstbeschwerde zu behandeln.

2. In Wohnungseigentumssachen steht der Geschäftswertfestsetzung nicht entgegen, daß das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

3. Zum Geschäftswert eines Wohnungseigentumsverfahrens, das die Verurteilung des Verwalters, Einsicht in Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu gewähren, zum Gegenstand hat.

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